Vertriebssteuerung

Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung
zur Zinsanpassung bei variabel verzinslichen Krediten

 

Entgegen der ursprünglichen Praxis einer "Ermessensklausel", legt eine stetig wachsende Anzahl von Kreditinstitute der neuen Rechtsprechung folgend einen Referenzzins für die Anpassung von Konditionen bei variabel verzinslichen Krediten fest. In neueren Verträgen finden sich häufig Geld- und Kapitalmarktzinssätze oder von der Bundesbank ermittelte Mischzinssätze als Referenzzins wieder.