Gesamtbanksteuerung
Barwertige Zinsbuchsteuerung im Lichte von Basel II
Seit der Neufassung des Grundsatz I zählt auch das Erfordernis eines adäquaten Zinsrisikomanagements zu den integralen Bestandteilen des deutschen Bankaufsichtsrechts. Die zum größten Teil der Erweiterung des ersten Baseler Akkords durch das im Januar 1996 veröffentlichte "Amendment to the Capital Accord to Incorporate Market Risk" entnommenen Regelungen sehen vor, dass Handelsbuchinstitute unter Einhaltung einer Gesamtkapitalquote von 8% auch Eigenmittel in Höhe der Anrechnungsbeträge für Marktpreisrisiken des Handelsbuches vorzuhalten haben.
Zinsrisiken im Anlagebuch sind demnach nicht eigenmittelunterlegungspflichtung, sondern unterliegen einer qualitativen Kontrolle von Risikoszenarien.
erschienen in: ZfgK 22/2004, S. 1261-1266
